Was ist Betreuung?
Ein rechtlicher Betreuer kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 1814 BGB bestellt werden wenn:
- Ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht besorgen kann.
- Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist.
Die Einzelheiten der Betreuungsführung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Quelle: Bundesverband für Berufsbetreuer